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Mit ‘Lissaboner Vertrag’ getaggte Artikel

Das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA sowie der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM stehen plötzlich im Mittelpunkt des bürgerlichen, europäischen Bewusstseins:
Europas Völker  fürchten um ihre Freiheit, fühlen sich hintergangen, wodurch die Sehnsucht nach direkter Basisdemokratie immer lauter wird. Doch zwischen entstehenden Forderungen und realer Umsetzung wirkt eine wirtschaftspolitische Lobby, die neue Visionen explizit verhindert.

Bürger sprechen über drohende massive Bevölkerungskontrollen, dem Eingriff in humane Basisrechte, als sei es erst seit einigen Monaten ein Thema. Genauer betrachtet ist dieses Kontrollkonstrukt jedoch unlängst Realität, wurde allerdings erst offensichtlich, da aufgrund des Lissabonvertrages eine Tarnung nunmehr vollkommen unnötig. Egal ob ACTA oder ESM, beides dient dem Vertrag von Lissabon.

Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) – das Ende staatlicher Souveränität

Selbst „die Welt“ veröffentlichte zum Thema ESM einen Artikel unter dem Titel Europa läuft Gefahr, die Demokratie zu verspielen, in welchem ansatzweise geschildert wird, wie weit Europa bereits am Abgrund steht.
Dass Europas Völker erst jetzt aufwachen, scheint in diesem Zusammenhang äußerst prekär, denn dank konspirativer Vorgehensweise erfolgte jene Umsetzung einer aus Brüssel gesteuerten Herrschaft bereits vor vielen Jahren, ohne dass Europas Bevölkerung etwas merkte. Politiker regierten ungehindert am Volk vorbei, sprachen von wirtschaftlicher Aufbruchstimmung, dass Schulden, die Risikobereitschaft des Einzelnen zum guten bürgerlichen Ton gehören, zwecks eines neuen, stärkeren Europas.

Dabei erwirkten Verantwortliche mithilfe solch trügerischen Phrasen etwas ganz anderes: Abhängigkeit der Völker vom herrschenden Geldsystem, was wiederum Kontrollmechanismen ermöglichte. Anfänglich waren es „harmlose“ Kontostichproben zwecks Vorbeugung bei Steuerkriminalität, heute sprechen wir vom totalitären Haushaltssouveränitätsverlust sämtlicher europäischer Mitgliedsstaaten oder besser gesagt von einer radikalen Umsetzung des Lissabonvertrages, welcher beinhaltet, dass der Europäische Gerichtshof im Zweifel über alle Landesgerichte erhaben und die Europäische Zentralbank den wirtschaftlichen Kurs bestimmt.

Zweifelsohne sehr suspekt, dass ganze Staaten sowie seine Bürger in den Schuldensumpf getrieben wurden, um infolgedessen Brüsseler Überwachungsmethoden umzusetzen. Staaten, welche dennoch auf ihre Souveränität bestehen, können mit einem EU-Ausschluss rechnen – weitere Konsequenzen keinesfalls ausgeschlossen. Andere EU-Mitgliedsstaaten lehnten Merkels Vorschlag diesbezüglich zwar ab, doch hinter der öffentlichen Fassade dürften alle EU-Vertreter gemeinsam „lächeln“. Angesichts des Staatsanleihenhandels gewisser Finanzlobbyisten deklarierte man Staaten ohnehin quasi über Nacht zu einer Art „Privateigentum“, was im Widerspruch steht zum eigentlichen Kernorgan, welches das Staatengebilde überhaupt erst ermöglicht: dem Volk.
Solange Eliten Staaten als Handelsgut nutzen, kommt dies einem Volksmissbrauch gleich, demzufolge sämtliche staatliche Regelungen eigentlich hinfällig wären; das Volk gemäß demokratischer Legitimität folglich ein Menschlichkeitsrecht hätte, den Ausruf der Notstandsgesetzte zur Wiederherstellung einer vom Finanzwesen unabhängigen, politischen Handlungsweise zum Wohle alle Völker.

Natürlich bleibt dies nur ein Wunschtraum, solange jedwede „Gemeinschaft“ lediglich auf Vertragspapieren existiert, Staaten innerhalb der EU einander fremd sind. Dabei ist unumgänglich, dass Europas Bürger unabhängig handeln, da im ESM-Vertrag folgender Absatz einer  Angliederung der europäischen Wirtschaft an das Weltwährungssystem-Dollar gleichkommt.

„(8) Der ESM wird bei der Bereitstellung von Stabilitätshilfe sehr eng mit dem Internationalen Währungsfonds (“IWF”) zusammenarbeiten. Eine aktive Beteiligung des IWF, sowohl auf fachlicher als auch auf finanzieller Ebene, wird angestrebt. Von einem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets, der um eine Finanzhilfe durch den ESM ersucht, wird erwartet, dass er, wann immer dies möglich ist, ein ähnliches Ersuchen an den IWF richtet. ESM-Vertrag Seite 5www.bundesfinanzministerium.de “

Dient Europa einzig der weiteren Hofierung sowie Erhaltung des Weltwährungssystem- Dollars? Mussten Europas Völker „planmäßig“ im Schuldensumpf versinken, damit die USA ihr Schuldensystem fortsetzen konnten ohne bei gleichzeitigem Erhalt ihres Weltwährungsstatus?

SOPA, PIPA und ACTA – der trügerische Schein

Eines ist jedenfalls Fakt: Der unabhängige Informationsspielraum des Internets steht der totalitären Wirtschaftskontrolle momentan noch im Weg, da immer mehr Bürger das Internet als Alternative zur Tageszeitung als Informationsquelle nutzen.

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EU-Diktatur durch Vertrag von Lissabon

Prof. Schachtschneider, der auch die Verfassungsklage gegen Lissabon namens des CSU-MdB Peter Gauweiler vertritt, nimmt eine schonungslose Analyse der EU-Pläne vor:

Der Vertrag von Lissabon, der nach dem Scheitern der EU-Verfassung diese durch die Hintertüre wieder einführen soll und die EU-Bürokratie zu ganz erheblicher Macht verhilft (ein “Ermächtigungsgesetz” nannte ihn der parteilose Henry Nitzsche, MdB), ist trotz seiner Brisanz komplett unbekannt.

Ob die Österreicher die neue EU-Verfassung, die faktisch das Grundgesetz abschafft, haben wollen oder nicht, das werden sie natürlich wieder einmal nicht gefragt.

Die Details des Lissabonner Vertrages sind so erschreckend, daß der renommierte Staatsrechtler Prof. Schachtschneider davon spricht, daß sich Deutschland auf dem Weg in eine Brüsseler Diktatur befindet.

Er sieht den Tatbestand des Widerstandes erfüllt, den das Grundgesetz gegen jeden garantiert und zur Pflicht macht, der das Grundgesetz abschaffen will. Und genau das beabsichtigen Bundestag und Bundesregierung — und nur die Iren haben Europa vor dem EU-Totalitarismus erst einmal bewahrt.

Unter der EU-Variante des “Kampfes gegen den Terror” wird durch den Lissabonner Vertrag durch die Hintertüre sogar die Todesstrafe wieder eingeführt. Und bei “Aufstand” und “Aufruhr” gilt das Tötungsverbot nicht mehr.

Im Klartext:
Nach den Bestimmungen des Vertrages von Lissabon wäre ein Schießbefehl gegen die Leipziger Montagsdemonstranten in der damaligen DDR erlaubt, ja sogar Pflicht gewesen. Was die Sowjets 1989 nicht taten, die EU macht’s künftig bei ähnlichen Ereignissen möglich.
Danke an europenews.dk

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