Lars Hedegaard, der Vorsitzende der Free Press Society in Dänemark, wurde vor zwei Tagen vom Obersten Gerichtshof vom Vorwurf der “Verhetzung” freigesprochen; er war wegen Äußerungen angeklagt worden, die er bei sich zu Hause (!!!) getätigt hatte. (SOS hat im Jän. 2011 darüber berichtet)Der Prozess, der durch alle Instanzen ging, war bereits seit drei Jahren anhängig. § 266b des dänischen Strafrechts, nach dem er angeklagt wurde, stellt unter Strafe, wenn jemand etwas in der Öffentlichkeit sagt, das “jemanden beleidigen könnte”, selbst wenn das, was er sagte, wahr war. De facto verlangt diese Norm ständige Selbst-Zensur und ist eine äußerst effektive Methode, um freie Meinungsäußerung zu verhindern.
Es ist gut, dass es jetzt zu einem abschließenden Urteil des Obersten Gerichtshofs auf Basis der bisherigen Beweislage gekommen ist. Diese war auch der Staatsanwaltschaft bekannt, bevor sie den Weg zur höchsten Instanz ergriff; es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum sie das tat.Die Staatsanwaltschaft hat somit die Gerichte und die Steuerzahler unnötig während mehr als zwei Jahren belastet.Dieses Urteil ist hingegen kein Sieg für die Redefreiheit. § 266b, nach dem ich angeklagt wurde, bleibt nach wie vor unverändert. Er ist eine Schande für jede zivilisierte Gesellschaft und ist eine frivole Einladung zu weiteren Strafprozessen. Solange diese Strafnorm besteht, haben wir kein Recht, offen die Wahrheit zu sagen.Es gab zwar mehrere Versuche, § 266b den “üblichen” Gepflogenheiten der Strafrechtspflege anzupassen, doch parlamentarische Mehrheiten unter mehreren aufeinanderfolgenden Regierungen haben das regelmäßig verhindert.Ich bin jedoch froh, dass mein Freispruch dazu geführt hat, dass der Oberste Gerichtshof nun zumindest eine Grenze gezogen hat, wie tief der Staat in das Privatleben seiner Bürger eingreifen darf. Der Oberste Gerichtshof hat eindeutig den Grundsatz bestätigt, dass eine Äußerung nur dann strafbar sein kann, wenn sie in der Absicht getätitgt wurde, sie öffentlich zu verbreiten. Wir dürfen also in unseren eigenen vier Wänden immer noch frei sprechen.Meine persönliche Reaktion nach diesem mehr als zwei Jahre andauernden anstrengenden Prozess ist die, dass ich ab nun von Leuten, die mit mir sprechen wollen, schriftliche Garantien verlangen werde. Mit ihrer Unterschrift müssen sie mir bestätigen, dass nichts ohne meine ausdrückliche Zustimmung und ohne daß ich es kontrollieren konnte, weitergegeben wird. Das gilt auch für Journalisten.Ich würde jedem raten, dasselbe zu tun, da wir ja nun alle wissen, dass der Staatsanwalt ständig auf der Lauer liegt.Die Free Press Society wird ihre Kampf gegen diesen verabscheuungswürdigen § 266b im dänischen Strafgesetz weiterhin fortsetzen.




















Planbild der Großen Moschee in Vibevej, Kopenhagen. 





















