„Die armen Täter? Was ist denn mit mir?“ Thomas Fechner ist fassungslos angesichts des milden Urteils für die drei Täter, die ihn vor einem Jahr brutal zusammengeschlagen haben. Für ihn ist der Richterspruch ein Schlag ins Gesicht.
KÖLN - ”Das fühlt sich an wie ein neuer Schlag ins Gesicht.” Thomas Fechner ist auch einen Tag nach den Urteilen gegen seine drei 22 Jahre alten Peiniger fassungslos. “Dabei hat der Richter noch gesagt, ich wäre nur durch Glück mit dem Leben davongekommen”, berichtet der 30-Jährige nach der Verhandlung vor dem Kölner Amtsgericht.
Fechner sitzt in seinem Büro und blättert durch einen Aktenordner. Inhalt: Korrespondenz mit seinem Anwalt und medizinische Berichte des Klinikums Merheim. Platzwunde am Kopf. Schnittwunden knapp neben der Halsschlagader, die Querfortsätze zweier Wirbel gebrochen. Das ärztliche Bulletin von Thomas Fechner liest sich wie das eines Unfallpatienten. Doch der heute 30-Jährige ist am 23. Januar 2010 nicht von einem Auto angefahren, sondern brutal überfallen und zusammengeschlagen worden.
Schlagader knapp verfehlt
Nach einer Geburtstagsfeier in Köln-Rath wird der damals 28-Jährige aus heiterem Himmel von drei jungen Männern angegriffen: “»Was guckst Du, Hurensohn?«” haben mir die drei hinterhergerufen. Und Sekunden später ging es auch schon los.” Die Angreifer schlagen mit vollen Bierflaschen gegen den Kopf ihres Opfers, das bald zu Boden geht. Mit großer Brutalität stechen sie mit den abgeschlagenen Flaschenhälsen zu, verfehlen dabei die Schlagader nur knapp. Der junge Mann spricht heute mit ruhiger Stimme über den Abend, der sein Leben verändert hat. Doch das war lange Zeit anders: “Ich bekam Schweißausbrüche, meine Hände haben gezittert, wenn ich davon erzählt habe”, sagt Fechner.
Während des Prozesses hat er mit einem härteren Urteil gerechnet. “Wenn es das nicht gibt, bricht für die Opfer eine Welt zusammen”, weiß Harald Morawitz vom Weißen Ring. Die Opferschutzorganisation kümmert sich um Menschen, deren Leben durch einen kriminellen Übergriff aus den Fugen geraten ist. Die Richter würden nur nach Aktenlage entscheiden, so Morawitz. Und weiß um die Tragweite milder Urteile, nicht nur für die Opfer: “Die Richter sehen gar nicht, welche Tragik ihre Urteile auch für die Angehörigen von Opfern bedeutet, besonders bei Mordfällen.”
Schwierige Kindheit der Täter
Äußerlich sieht man Thomas Fechner heute nichts mehr an, er kann sogar wieder Sport treiben. Doch so sorglos wie früher bewegt er sich nicht mehr durchs Leben: “Wenn ich im Dunkeln unterwegs bin, dann gucke ich mich häufig um, ob ich nicht verfolgt werde.” Nach der Enttäuschung im Strafprozess will Fechner jetzt zivilrechtlich gegen die Täter vorgehen. Doch auch in diesem Fall besteht wohl wenig Hoffnung auf ein angemessenes Schmerzensgeld, fürchtet sein Anwalt. “In der Regel verfügen die Täter gar nicht über finanzielle Mittel”, berichtet der Jurist aus seiner Erfahrung.
Der Richter ist mit seinen Urteilen den Forderungen des Staatsanwalts gefolgt. Der hatte für das Strafmaß auch die schwierige Kindheit der Angeklagten berücksichtigt. Zwei der Beschuldigten waren am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten auf Bewährung und je einhundert Sozialstunden verurteilt worden, der dritte Angeklagte erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. ”In dem Prozess hieß es immer “Die armen Täter”, sagt Thomas Fechner, “aber was ist denn mit mir?” Auf eine Entschuldigung der Täter wartet er übrigens bis heute. Quelle….
In einem weiteren Artikel erfährt man über die Begründung der Strafmilde folgendes:
Darüber hinaus wurden die Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt, obwohl sie die Tat im Alter von 20 Jahren begingen. Der Grund dafür: eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe hatten den drei Tätern eine „verzögerte Entwicklung“ attestiert. Zu ihrer Einschätzung kam die Mitarbeiterin, nachdem sie mit jedem Täter ein Einzelgespräch geführt hatte. Zudem flossen auch Details der Lebensläufe in die Bewertung ein. Vor allem, weil alle drei noch bei ihren Eltern leben und zwei bislang keinen Ausbildungsplatz haben, sah die Mitarbeiterin eine „Reifeverzögerung“ als erwiesen an. (Geht es noch abstruser?)
Und als i-Tüpferchen schützt dieser deutsche Presseartikel auch die Anonymität der feigen Täter – kein Hinweis auf ethnische Herkunft, keine Namen oder Fotos,….! Also wohl die typischen “Was guckst Du, Hurensohn?-Täter”!
Ein etwas erfreulicher Artikel zum Schluss aus der Schweiz:
Mutiger Passagier schnappt Sex-Grapscher
Er zeigte Zivilcourage. Als Einziger. Christian Stauber (39 – Bild) schnappte so einen Sex-Grüsel.
… Der zweifache Familienvater wird hellhörig. «Da sah ich den Mann an uns vorbeilaufen, nach hinten. Die beiden Frauen hatten total Angst, ihre Blicke waren schlimm.»
Der Sex-Grüsel, ein Somalier (21), macht im hinteren Teil des Busses ungeniert weiter. Und keiner der Buspassagiere reagiert. Stauber: «Er belästigte schon die nächste Frau. Zuerst mit Hüftschwung. Dann versuchte er, die Innenseite ihres Oberschenkels zu berühren.»
Stauber platzt der Kragen: «Ich dachte, jetzt musst du etwas machen. Jetzt kannst du nicht wegschauen.» Er geht zu dem Mann. «Ich sagte ihm: ‹Komm da weg, lass die Finger von der Frau.›» Der Somalier sagt nichts, er kann kein Deutsch. Stauber fragt die Frauen, ob er die Polizei rufen soll. «Sie sagten ja. Ich habe sofort den Notruf 117 gewählt.» Der Somalier merkt, dass die Polizei im Anmarsch ist. An der Haltestelle Eichholz in Steinhausen steigt er rasch aus.
«Er wollte wegrennen. Ich stellte mich ihm in den Weg», sagt Stauber. «Wir setzten ihn auf eine Bank. Ich sagte ihm auf Englisch: ‹Jetzt bleibst du hier hocken!›» Eine Polizeipatrouille nimmt den Asylbewerber schliesslich in Gewahrsam. Quelle….
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