Und wieder beseitigt der Europäische Gerichtshof nationale Gesetze, im Interesse der Einwanderungs-Lobbyisten:
Türkische Staatsbürger könnten künftig von diversen Verschärfungen des Fremdenrechts ausgenommen werden. Das legen Entscheide von Europäischem Gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nahe, die am Montag Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun und Anwalt Helmut Blum präsentiert haben. Demnach müssten Türken mit österreichischem Ehepartner etwa die Integrationsvereinbarung mit den verpflichtenden Sprachtests nicht absolvieren.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall Murat Dereci: Der türkische Staatsbürger hat im Jahr 2001 in Österreich Asyl gesucht (Asyl? War die Türkei 2001 ein Kriegsgebiet???). Während seines Aufenthalts heiratete er eine österreichische Staatsbürgerin und wurde Vater von drei Kindern. Als er in der Folge einen regulären Aufenthaltstitel erlangen wollte, wurde Dereci wegen der mittlerweile verschärften Gesetzeslage aufgefordert, das Land zu verlassen und von der Türkei aus seinen Antrag als Familienangehöriger zu stellen und dort den Entscheid abzuwarten.
Dagegen zog Dereci bis vor den Verwaltungsgerichtshof, der sich wiederum an den EuGH wandte. Dieser fällte im November vergangenen Jahres nun ein Urteil, das weitreichende Konsequenzen haben könnte. Denn die europäischen Richter verwiesen auf ein bereits lange bestehendes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei. Dieses besagt, dass sämtliche Verschärfungen des Fremdenrechts seit Österreichs EU-Beitritt im Jahr 1995 nicht anzuwenden sind.
Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich im Jänner dieser Rechtsmeinung an und entschied für Herrn Dereci. Mittlerweile gibt es laut Anwalt Blum auch entsprechende Folgeurteile in anderen Fällen. Damit sei klar gestellt, dass zumindest für Türken, die mit österreichischen Staatsbürgern verheiratet sind, keine Verschlechterungen gegenüber den fremdenrechtlichen Regelungen aus dem Jahr 1995 möglich sind.
Für Grün-Mandatarin Korun ist nun das Innenministerium gefordert, rasch eine Klärung der Rechtslage vorzunehmen. Gleichzeitig sollte Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) die Gelegenheit nützen, den Kurs der ständigen Verschärfungen im Fremdenrecht zu beenden und stattdessen die größte Integrationsoffensive der Zweiten Republik zu starten – und das ohne Zwangsmaßnahmen. Quelle…
Somit ist auch die vielumjubelte Rot-Weiss-Rot-Card für Türken zur Makulatur geworden. Ein Heiratspartner findet sich in der türkischen Gemeinde allemal – siehe Artikel: Polizei und Gerichte machtlos bei Scheinehen. Uns würde auch interessieren, wer den Prozess vor dem EUGH bezahlt hat? (Das Europäische Ministerium in Ankara?)
Die Kosten für einen Prozess beim Europäischen Gerichtshof beginnen mit ca. 50.000.- Euro!
Zwei Presse-Leser meinen im Kommentarbereich:
Einmal, nur einmal möchte ich erleben, dass die Grünen sich für ÖSTERREICHER (von denen sie bezahlt werden) einsetzen. Nur einmal!
Und wieder ein Urteil des EUGH
dass zu heftigen Kontroversen führen wird, es ist nicht das erste. Dieses Urteil wird dazu führen, dass das Thema Integration ein Zankapfel bleiben wird. Noch nie in der jüngeren Geschichte unseres Landes gab es deswegen so viele Zerwürfnisse. Durch solche Urteile prallen die Meinungen in der Bevölkerung immer mehr aufeinander und sie tragen auch dazu bei, dass die politischen Gräben nicht zugeschüttet, sondern vertieft werden. Immer mehr Menschen haben das Gefühl, im eigenen Land durch die jetzige Integrationspolitik ins Hintertreffen zu geraten, da in ihren Augen die Migranten einen Bonus zu besitzen scheinen, der ihnen nach ihrer Meinung nicht zusteht. Daher sollten wir nicht erstaunt sein, wenn in immer mehr EU-Ländern die politischen Randgruppen (rechts und links) Stimmenzuwachs auf ihren Konten verbuchen können, siehe Frankreich, Belgien, Niederlande, demnächst auch Griechenland, Finnland u.a. Und Österreich geht hier auch einen Weg, der durch solche Gerichtsentscheide gekennzeichnet sein wird. Denn solche Urteile stärken den “rechten Rand”.





















