Dieser Skandal hat die Hauptschule in Grafenegg (Bez. Krems) in ihren Grundfesten erschüttert: Stefan T. (14) soll einen farbigen Englischlehrer als Neger beschimpft und ihn mit obszönen Ausdrücken beleidigt haben. Der Sohn eines angesehenen SP-Gemeinderats wurde umgehend vom Unterricht suspendiert.
Schuld war TV-Beitrag über Schwarzafrikaner
Gemeinderat Oswald T. zu ÖSTERREICH: „Es war alles nur ein Missverständnis, mein Bub ist kein Rassist und er hat den Lehrer auch nicht beleidigt.“ Schuld an allem sei die Wissenschaftssendung Galileo auf PRO 7 gewesen. Stefan habe dort einen Beitrag über Schwarzafrikaner gesehen. Darin ging es zwar eigentlich um die besonderen athletischen Fähigkeiten afrikanischer Sportler, aber eben auch um deren legendäre männliche Ausstattung.
Und so rutschte es Stefan im Unterricht vor Klassenkameraden raus: „Der hat garantiert auch so ein Riesentrumm Negerb…“, sagte er. Ein Mitschüler ging zum US-Lehrer petzen: „Der Stefan hat gesagt, sie san a Negerb…“ So nahm der Skandal seinen Lauf.
Vater Oswald T.: „Wenn die andere Seite gleich gehört worden wäre, hätte es diesen Skandal gar nicht gegeben.“
So schildert ein SPÖ-freundliches Gratisblatt diesen Fall!
Man mag gar nicht sich vorstellen, wenn der Vater dieses vermeintlichen Rassisten ein FPÖ-Gemeinderat gewesen wäre? – Rücktritt, Schlagzeilen am laufenden Band, empörte Botschafter,….
Die NÖN berichtet folgend:
Einer der Schüler kam mit dem amerikanischen Lehrer nicht zurecht. Der 14-Jährige beschimpfte den farbigen Gast nicht nur als „Neger“, sondern titulierte ihn vor versammelter Klasse auch noch gleichzeitig mit einem extrem ordinären Vulgärausdruck. Seine Kollegen waren nicht nur schockiert, sie schämten sich sogar für die Worte des bereits mehrfach verhaltensauffällig gewordenen Schülers.
In der Folge schaltete der Englischlehrer den Schulleiter ein. Direktor Alois Naber reagierte sofort und zog entsprechende Konsequenzen. Der „Sünder“ wurde für den Rest der Woche vom praktischen Englischunterricht suspendiert. Allerdings: Die Familie des bestraften Schülers beschwerte sich beim Landesschulrat.
Wenig später wurde der Bub „begnadigt“.
Ein angeblicher Mitschüler des SPÖ-Gemeinderat-Sohnes schreibt im Kommentarbereich weiters:
Wen ihr wüsstet, was der schüler alles anstellt, würde jeder von euch diese entscheidung verstehen, da ich mit ihm leider in die klasse gehe, weiß ich was der schüler anstellt und verstehe das verhalten des direktors vollkommen, mich wundert es sogar noch, das der verweis nicht schon zuvor gefallen ist.
übrigens: den eltern erzählte der schüler eine völlig falsche geschichte, die eltern glaubten, und das wie jedes andere mal auch.
Wir berichten über diesen Fall deshalb, um aufzuzeigen, wie in Österreich mit zweierlei Maß gemessen wird!
Den Vogel der Frechheit schießt allerdings ein Asylwerber und Ute Bock-Preisträger ab!
Unzensuriert.at berichtet:
Unzensuriert.at steht am 18. April vor dem Richter. Geklagt hat uns der Asylwerber Ousmane Camara, weil wir ihn mit dem Baron Münchhausen verglichen und den Verdacht geäußert haben, er könne ein Asylschwindler sein – freilich mit Hinweis auf die Unschuldsvermutung. Diese Wertungen sind uns nicht aus heiterem Himmel eingefallen, sondern auf Grund der unterschiedlichen Darstellungen von Flucht und Verfolgung, mit denen Camara selbst seit Jahren die österreichischen Behörden befasst.
Da wäre einmal der Beschluss des Asylgerichtshofs, der Ende 2010 zur Abschiebung Camaras führen sollte. Die darin beschriebenen Versionen von Flucht und Verfolgung des angeblichen Studentenführers aus dem afrikanischen Guinea sind so mannigfaltig, dass wir sie in unseren bisherigen Artikeln gar nicht alle präsentieren konnten. Bezeichnend ist schon dieser Satz des Asylgerichtshofs:
Die nunmehr geltend gemachten Fluchtgründe wären zudem mehrfach zur Gänze geändert worden und deshalb in ihrer Gesamtheit als unglaubwürdig zu qualifizieren.
Bitte hier den ganzen Artikel lesen…
Unser befreundeter Blog Opus4`s berichtet über diesen Asylwerber, der schon seit Jahren in Österreich immer wieder für Schlagzeilen sorgt (SOS hat mehrmals über Ousmane C. berichtet), folgendes:
Neuigkeiten vom Asylwerber aus Guinea, der sich derzeit “Ousmane Camara” nennt.
Ein erstes Asylverfahren des Mannes wurde bereits im Jahr 2007 rechtskräftig negativ abgeschlossen. Daraufhin ist er verschwunden. Im August 2010 wurde er im Rahmen des Dublin-Abkommens aus Grossbritannien nach Österreich rücküberstellt, und stellte einen neuen Asylantrag.
Das Bundesasylamt hat dem neuen Asylantrag des Mannes die aufschiebende Wirkung aberkannt, Zitat aus der Begründung: “Auf Grund der oben ersichtlichen Angaben ist von Ihrer völligen Unglaubwürdigkeit auszugehen. Dies wird auch durch die mehrfach völlig abgeänderten Fluchtgründe gestützt.” Der Asylgerichtshof hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 29.11.2010 bestätigt.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun die Entscheidung mit Beschluss vom 07.03.2012 aufgehoben. Das bedeutet, dass die Abschiebung zumindest bis zum Abschluss des nächsten Asylverfahrens aufgeschoben ist.
Die entscheidende Frage ist, wo sich Ousmane Camara zwischen den beiden Asylverfahren aufgehalten hat. Ausweisungen bleiben binnen 18 Monaten ab einer Ausreise des Fremden aufrecht (§10 Abs6 AsylG 2005), bei längerer zwischenzeitlicher Abwesenheit ist ein neues Asylverfahren durchzuführen.
Zwischen seinen Asylverfahren in Österreich lag laut seinen eigenen Angaben eine Odyssee quer durch Westafrika, hier zur Nachlese.
Bundesasylamt und Asylgerichtshof glaubten ihm seine Geschichte nicht. Lustigerweise glaubt sie nicht einmal sein Anwalt Georg Zanger. Im Presse-Artikel wurde Zanger so zitiert: “Der Mann war nach einem ersten abgelehnten Asylantrag im Mai 2007 aus Österreich nach Großbritannien ausgereist. Von dort aus wurde er entsprechend dem Dublin-Abkommen nach Österreich zurückgeschoben, berichtete Zanger.”
Es bleibt abzuwarten, ob der Mann mit den vielen verschiedenen Namen und Verfolgungsgeschichten mit seinem neuen Asylverfahren mehr Glück haben wird. Immerhin erhält er viel mediale Untersützung durch ORF und Standard. (Als dieser Asylant bei der verhinderten Abschiebung wie wild am Flughafen randalierte, berichteten diese beiden Medien darüber kein Sterbeswörtchen!)
Daneben läuft nach wie vor ein Strafverfahren gegen den Mann wegen seines Widerstands bei der Abschiebung. Die beantragten Zeugen (die Crew des Flugeugs, in dem man Ousmane Camara von Wien nach Brüssel bringen wollte) wurden zwar aus Belgien geladen, sind aber bis jetzt nicht zu den Verhandlungsterminen erschienen.
Unklarheiten gab es auch im Strafverfahren bezüglich seines Namens. Vermutlich wird im Strafverfahren jener Name verwendet, den er bei seinem ersten Asylantrag verwendet hat. Aus der Mitschrift (von no-racism):
R (Richterin): Sie sind der Herr B.?
(Anm.: Am Anfang gibt es etwas Verwirrung wegen einem Alias-Namen B., den Ousmane mal verwendet hat und den die Polizisten hartnäckig während der Verhandlung verwenden.)
C (Angeklagter Ousmane C.): Ich heisse nicht B. sondern Ousmane C. ich habe schon erklärt wie es dazu gekommen ist
R: Wie ist es zu dem Namen B. gekommen?
C: als ich in Österreich war bin ich unter einem anderen Namen nach Afrika zurückgekehrt, richtiger Name ist Ousmane C., geb. in Guinea, Beruf Student, kein Vermögen, Sorgepflicht für eine Tochter
Wahnsinn und Frechheit gepaart! Trotz all dieser Schilderungen, erlaubt sich dieser gute Mann aus Afrika, eine Klage gegen unzensuriert.at, weil diese ihm mit dem Baron Münchhausen verglichen haben!
Wo leben wir bitte?





















