Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als “Kinderficker-Sekte” beleidigt werden.
Katholische Christen sind demnach Mitglieder einer Kinderficker-Sekte – und der Papst wäre Chef einer kriminellen Vereinigung.
Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite “Schockwellenreiter”, erhoben, weil Kantel die kath. Kirche mit dieser Schmähkritik verleumdet hatte; dabei berief sich die StA auf § 166 StGB siehe Anmerkung unten. Doch die Richterin verweigerte die Eröffnung eines Hauptverfahrens.
Das Gericht begründete seinen allerdings noch nicht rechtskräftigen De-facto-Freispruch damit, es gäbe “in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche”. Der Gerichtsentscheid sei “bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.”
Daher sei der Ausdruck “Kinderficker-Sekte” nicht geeignet, den “öffentlichen Frieden zu stören”, verkündete die Richterin – und insoweit gäbe es auch keinen Straftatbestand nach §166 Religionsbeschimpfung.
Die Staatsanwaltschaft kann bis eine Woche nach der Beschlußfassung noch Einspruch dagegen erheben.
Der Betreiber der Webseite ‘Schockwellenreiter’ hatte unter dem Titel “Neues vom Ayatollah aus Köln” am 29.6.2011 Folgendes veröffentlicht: „Das Kölner Oberhaupt der Kinderficker-Sekte hat sich mal wieder zu Wort gemeldet: Kardinal Joachim Meisner hat die Abtreibung als »täglichen Super-GAU« verurteilt.”
Vor der Anklage der Staatsanwaltschaft gab es einen Briefwechsel zwischen Kantel und dem Berliner Polizeipräsidenten, der ihn über den Vorwurf der StA, Religionsgemeinschaften beleidigt zu haben, informierte. Kantel veröffentlichte diesen Brief und schrieb sodann dreist, er habe keine Religionsgemeinschaft beleidigt, weil Religionen ohnehin “eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes” seien.
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Zum Vergleich:
Als die österreichische Autorin Elisabeth Sabaditsch-Wolff äußerte, Mohammed sei ”nach heutigem Rechtsverständnis ein Kinderschänder” gewesen, wurde sie von der Richterin Bettina Neubauer bzw dem Wiener Landesgericht wegen “Herabwürdigung religiöser Lehren” zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt, obgleich historisch unbestritten ist, daß Mohammed mit einem 9-jährigen Mädchen die “Ehe” vollzog. Abgesehen davon geht es hierbei nicht um eine “religiöse Lehre”, sondern um des “Propheten” persönliche Lebensführung.
Noch weitaus härter traf es die österreichische FPÖ-Politikerin Susanne Winter im Juni 2009: Wegen Islam-Kritik bzw. vor allem, weil sie erklärte, Mohammed sei aus heutiger Sicht ein “Kinderschänder”, wurde sie zu drei Monaten bedingter HAFT und saftigen 24.000 € Geldstrafe verurteilt. Begründung des Gerichts: “Herabwürdigung religiöser Lehren” und “Verhetzung”.
Näheres hier:
< http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/488095/Susanne-Winter_Urteil-wegen-Verhetzung-bestaetigt >
Noch kürzlich berichteten wir über eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, worin Mohammeds Ehevollzug mit einer 9-Jährigen bestätigt und als “Allahs Wille” energisch gerechtfertigt wurde:
< http://charismatismus.wordpress.com/2012/02/05/fatwa-zu-mohammeds-heirat-mit-der-9-jahrigen-aischa/ >
Diese widersprüchlichen Urteile sind genau in diesem konkreten Fall auch der pro-jüdischen Webseite “Achgut” aufgefallen:
< http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/zweierlei_kinderficker/ >
Ergebnis: Laut derzeitiger Un-Rechtssprechung im deutschsprachigen Raum dürfen unstrittige Tatsachen über Mohammed nicht geäußert werden, hingegen darf die katholische Kirche als Ganzes – und damit alle ihre Mitglieder – aufs übelste beleidigt und als kriminell verleumdet werden.
Quelle…
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