Man möge an einen schlechten Aprilscherz denken, aber nein, folgende Meldung ist wahr:
Wer eine suchtbedingte Erwerbsunfähigkeit noch vor dem 21.Lebensjahr nachweisen kann, hat Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe – und bekommt so knapp 300 Euro im Monat. Auf diese Regelung hat die „Tiroler Tageszeitung“ hingewiesen. „Wir haben einige derartige Fälle und schauen, wie wir das stoppen können“, wird dort ein Innsbrucker Finanzbeamter zitiert.
Auch in Wien können Suchtkranke die erhöhte Familienbeihilfe beantragen, denn „prinzipiell sind die Gesetze überall gleich“, bestätigt das Bundessozialamt Wien. „Und das Gesetz sieht vor, dass die Familienbeihilfe so lange erhöht ausbezahlt wird, bis Betroffene nicht mehr erwerbsunfähig sind – unter Umständen also ein Leben lang.
Das heißt aber nicht, dass jeder Drogenabhängige dauerhaft außerstande ist, sich selbst zu finanzieren.“ Und: „Jeder Einzelfall wird genau geprüft. Die Anträge werden beim Finanzamt gestellt, das Bundessozialamt führt daraufhin ein Gutachten durch. Das Urteil fällt letztendlich wieder das Finanzamt.“
Die Familienbeihilfe kann auch bis zu fünf Jahren rückwirkend anerkannt werden – was maximal 20.000 Euro ausmachen kann. FPÖ-Sozialsprecher Norbert Hofer zeigt sich „erschüttert“ über diese Regelung. Das Bundessozialamt sieht dies anders. Auf die Frage, ob es nicht Probleme mit sich bringe, Suchtkranken Bargeld zur Verfügung zu stellen, heißt es: „Es kann immer sein, dass Geld für andere Zwecke ausgegeben wird. Wir können den Missbrauch nicht gänzlich verhindern, aber wir können versuchen, ihn auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“
Quelle….
Unfassbar!!!
Während im Rahmen des neuen rot-schwarzen Sparpaketes bereits Forderungen, z.B. seitens der Grünen, über eine Abschaffung der Pendlerpauschale oder Kürzung der Mutterkarenz-Zeit, eingebracht werden, erhalten Drogen-Junkies eine erhöhte Familienbeihilfe! Und das 5 Jahre rückwirkend! Wie krank ist dieses Sozialsystem in Österreich, bitte?
SOS-Österreich ist ein Fall einer Familie bekannt, die vier Monate Familienbeihilfe für ihre damals 18-jährige Tochter zurück bezahlen musste. Das junge Mädchen hatte die Schule abgebrochen – hatte allerdings eine Zusage (für 4 Monate später) für einen Arbeitsplatz. Die Familie bzw. ihre Tochter hatte deshalb “vergessen”, nach dem Schulabbruch sich beim AMS zu melden – sie waren im guten Glauben, dass die Familienbeihilfe bis zum Berufs-Eintritt automatisch weiter bezahlt werden würde. Dem war nicht so – und es gab auch keine Möglichkeit rückwirkend einen Beweis zu erbringen, dass das Mädchen erwerbslos und im elterlichen Haushalt lebend war.
Aber einem Drogensüchtigen ist es möglich eine erhöhte Familienbeihilfe – sprich 300.- EUR rückwirkend zu fordern?
In welchem Staat bitte leben wir? Welche Steuerzahler unterstützen mit ihrer Wählerstimme diese “un”verantwortlichen Parteien?
Man mag sich eine Zukunft gar nicht vorstellen, in der einmal die derzeitige rot-grüne Forderung (der Jugend) “Legalisierung der Drogen” umgesetzt ist.
Alljährliche Sparpakete für die Leistungsträger unserer Gesellschaft – hingegen Milliarden für Pleitestaaten, linken bzw. Migranten-Vereinen und NGOs und nun auch für Drogenabhängige. Höchste Zeit für einen Schluck Magenbitter!





















