Die EU fährt gegen Ungarn starke Geschütze auf. Doch wie durchschlagend sind Brüssels Waffen? Schon einmal hat sich die Union blamiert, als sie ein anderes Land zur Räson rufen wollte – und zwar kräftig.
Rund zwei Milliarden Euro an Fördermittel fließen jährlich aus den Töpfen der EU nach Ungarn. Zudem ist das Land in der aktuellen Finanzkrise auf Kredite von EU und IWF angewiesen. Das wären eigentlich starke Argumente, um die Regierung in Budapest von ihrem nationalistischen Sonderweg abzubringen. Doch Regierungschef Victor Orban stellt sich stur.
Daher wird es am Dienstag wohl zum Showdown kommen – die EU-Kommission will Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest in Gang setzen. Als „Hüterin der Verträge“ zeichnet die EU-Kommission dafür verantwortlich, dass sich alle 27 Mitgliedstaaten der EU an Recht und Gesetz der Union halten.
Kommt sie nach eingehenden Untersuchungen zu dem Schluss, dass das nicht der Fall ist, ist sie verpflichtet, dagegen vorzugehen und den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Weil es sich um ein reines Feststellungsurteil handelt, kann der Gerichtshof den Mitgliedstaat aber weder dazu verurteilen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Noch kann er die vertragsverletzende Maßnahme einer staatlichen Behörde aufheben. Allerdings ist der betroffene Mitgliedstaat nach dem Urteil verpflichtet, den festgestellten Vertragsverstoß zu beenden. Geschieht das nicht, verklagt die Kommission die betroffene Regierung ein zweites Mal – und das kann teuer werden.
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Zahlreiche EU-Parlamentarier fordern, dass nicht nur die Kommission einen härteren Gang gegen Ungarn einlegt, sondern auch die Mitgliedstaaten den Druck erhöhen. Eine Möglichkeit dazu böte der Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union (Lissabon Vertrag). Auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments oder der Kommission kann der Rat mit einer Mehrheit von vier Fünfteln seine Mitglieder nach Zustimmung des Europäischen Parlaments feststellen, dass die Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Fundamentalrechte durch ein Mitglied besteht. Das wäre zumindest ein starkes politisches Signal.
Weitere Konsequenzen sind aber kaum absehbar. Der Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der EU ist in den Europäischen Verträgen, weil nicht vorgesehen auch nicht geregelt. Zwar heißt es in Artikel 7 auch: „Verletzt ein Land die Fundamentalprinzipien der Union, kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen (…) einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaates im Rat“. Allerdings scheint das ein stumpfes Schwert. Denn zuvor muss der Rat „einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ der Grundsätze vorliegt. Wohlgemerkt einstimmig, das heißt, auch jener Staat, der in der Kritik steht, müsste sich selbst ins Abseits manövrieren.
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Die europäischen Brüder halten sich nicht ohne Grund bedeckt: Vor zwölf Jahren holten sie sich eine blutige Nase, als sie Österreich bloßstellten. Vierzehn der damals fünfzehn EU-Mitgliedstaaten verständigen sich zum 31. Januar 2000 darauf, sie würden Österreich diplomatisch isolieren, sollte es in Wien zu einer Koalition unter Einschluss der Partei des Rechtspopulisten Jörg Haider kommen. Fortan durften österreichische Minister nicht mehr an den informellen Räten teilnehmen. Und Botschaftskontakte gab es nur noch auf technischer Ebene.
Grundlage für das EU-Vorgehen war kein formeller Beschluss, weil damals ein rechtliches Instrumentarium fehlte. Grundlage war lediglich die gemeinsame Absprache. Die Ironie: Viele Völkerrechtler sahen darin einen Verstoß gegen europäisches Recht. So blieb das Vorgehen umstritten. Und auch das Ergebnis war zweischneidig: Die Maßnahmen verhinderte zwar den persönlichen Eintritt Haiders in die Regierung, nicht aber die rechtsbürgerliche Koalition aus Christdemokraten und rechtsnationaler FPÖ.
Im Inneren verfehlte die Isolation die Wirkung, die Stellung des damaligen österreichischen Bundeskanzlers Schüssel festigte sich. Nachdem unabhängige Experten keine Verstöße gegen EU-Recht in Österreich ausmachen konnten, ruderten die Mitgliedstaaten im September schließlich zurück. International galt die EU als blamiert. In dänischen Regierungskreisen, bezeichnet man das noch heute als „Desaster“, das es im Falle Ungarns zu vermeiden gelte.
Dieser Artikel sagt über den Charakter dieser EUdssr alles aus! Allerdings im Vergleich zu den Sanktionen gegen Österreich im Jahr 2000, ist diese Union inzwischen noch verrückter geworden – ihre selbst beschlossenen Verträge werden in einer Tour gebrochen (Lissabon-Vertrag, Euro, Dubliner Abkommen,…), die Diktatur wurde weiter ausgebaut, alle Macht nach Brüssel!
Man traut sich den Tag, wo eventuell Strache, Le Pen, Geert Wilders … eine Regierung anführen würde, gar nicht vorstellen – links-rote Amokläufe sind schon jetzt vorprogrammiert!
Heute Ungarn – und morgen Österreich?
Daher nochmals unser Aufruf, mit der Bitte um Unterstützung für Ungarn:
Der deutsche und ungarische Text kann hier aufgerufen und unterfertigt werden:
http://www.petitionen24.com/selbstbestimmung_und_souverenitat_ungarns
http://www.peticiok.com/signatures/magyarorszag_onrendelkezese_es_szuverenitasa/
[derzeit schon über 13000 Unterschriften!]























