Sabaditsch-Wolff will “bis ans Äußerste” kämpfen
Elisabeth Sabaditsch-Wolff ist empört über die Bestätigung ihrer Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren durch das Wiener Oberlandesgericht. “Dieses Urteil kann so nicht stehen bleiben”, meinte sie in einer Pressekonferenz am Dienstag – und bekräftigte, die 480 Euro Geldstrafe nicht bezahlen zu wollen, “was immer das juristisch bedeutet”. Unterstützt wurde Sabaditsch-Wolff vom Wiener Akademikerbund, in dessen Räumen sie die Pressekonferenz abhielt.
Sie wolle “bis ans Äußerste” für die Meinungsfreiheit – für die “heute ein schwarzer Tag” gewesen sei – kämpfen, sagte Sabaditsch-Wolff. Ihr Anwalt Michael Rami (der an der Pressekonferenz nicht teilnahm) hat angekündigt, die Sache vor den Obersten Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen zu wollen.
Wiener Akademikerbund bekundet Solidarität
Für ihre Ankündigung erhielt Sabaditsch-Wolff bei der Pressekonferenz Applaus – jener Unterstützer, die sie schon in den Gerichtssaal begleitet und das Urteil mit empörten Zwischenrufen kommentiert hatten. Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund versicherte der Verurteilten Solidarität. Mit diesem Urteil sei ein “Limes überschritten” worden in Richtung “Beendigung der Meinungsfreiheit”, sprach er von “Gesinnungsjustiz” und “Politjustiz” und beklagte ausführlich, dass Islam und Christentum in der Rechtsprechung ungleich behandelt würden. Quelle….
Wir stellen kurz und bündig fest:
In Österreich ist die Aussage “Mohammed hatte Sex mit einem Kind” erlaubt – allerdings nicht als “Verbrämung (Deckmantel)” unter einem negativen Wertungsexzess! (laut OLG-Senatsvorsitzenden Leo Levnaic-Iwanski).
Levnaic-Iwanski erklärte diese Begründung mit dem Beispiel eines Behinderten in einem Rollstuhl – die Feststellung ER IST BEHINDERT ist zulässig – allerdings darf diese Aussage nur getätigt werden, ohne eine Herabwürdigung dieses Menschen!
Diese Begründung ist dehnbar wie Gummi und lässt viel Raum für Diskussionen! Allerdings stellen wir uns die Frage, wie sieht es mit Verunglimpfungen oder Herabwürdigung christlicher Symbole, Kirchenvertreter, Jesus, etc. aus?
Christian Zeitz beantwortete diese Frage in der Pressekonferenz – “Bis heute gibt es in Österreich kein vergleichbares Urteil bezogen auf das Christentum – viele Verfahren wurden diesbezüglich schon im vorhinein eingestellt!”
In Österreich fällt vieles unter die Freiheit der Kunst:
Im Bezug auf Mohammed ist es mit heutigen Tag in Österreich strafbar zu behaupten: “Etwas mit Kindern zu haben!”























